Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger




Haftpflicht-Kfz-Gutachten

Kasko-Kfz-Gutachten

Kostenvoranschlag

Fahrzeugbewertung










Home

Links

Kontakt

Downloads







Nutzungsausfall

Sie fahren für gewöhnlich mit dem Auto zur Arbeit, Ihr Wagen ist aber aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls in der Werkstatt:
Dann würde Ihnen für die veranschlagte Reparaturdauer ein Ersatzwagen zustehen. Sie möchten aber kein anderes Auto und fahren lieber mit dem Fahrrad zur Arbeit? Dann können Sie sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung für die Zeit, die im Gutachten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs vorgesehen ist, den Nutzungsausfall entschädigen lassen.
Kann das Fahrzeug bei einem Totalschaden nicht durch eine "Notreparatur" nutzbar gemacht werden,  besteht in der Regel ein Anspruch auf Nutzungsausfall für die im Kfz-Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer.