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Kasko-Kfz-Gutachten

Wenn Sie einmal nicht so viel Glück hatten und einen Kfz-Schaden verursacht haben,  hilft Ihnen das Kasko-Kfz-Gutachten, die Höhe Ihres eigenen Fahrzeug-Schadens zu erkennen und den Reparaturweg zu entscheiden.
Natürlich macht dies nur Sinn, wenn Sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben.
Sie haben dann einen Versicherungsvertrag mit Ihrer Kaskoversicherung,  der auf den AKB  (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung) basiert.
Nach § 13 der AKB muss die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Kasko-Versicherung abgestimmt werden.







Darf ich im Schadenfall selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen?



Was ist zu beachten, wenn ich einen Unfall-Ersatzwagen für die Fahrt zur Arbeit benötige?



Wie bekomme ich eine Entschädigung für die Zeit, in der mein Auto repariert wird?



Kann ich mir den vom Kfz-Gutachter ermittelten Schaden auszahlen lassen?



Tipp: Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter.