
Haftpflicht-Kfz-Gutachten
Ist das eigene Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt
worden, helfen wir mit unseren Haftpflicht-Kfz-Gutachten dem
Geschädigten, seinen Schadenersatzanspruch zu
begründen. Das Kfz-Gutachten belegt die Höhe des
Fahrzeugschadens und gibt den zur Wiederherstellung
geeigneten Reparaturweg an.
Kasko-Kfz-Gutachten
Wenn Sie einmal nicht so viel Glück hatten und einen
Kfz-Schaden
verursacht haben, hilft Ihnen das Kasko-Kfz-Gutachten, die
Höhe Ihres eigenen Fahrzeug-Schadens zu erkennen und den
Reparaturweg zu entscheiden. Natürlich macht dies nur Sinn,
wenn
Sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben. Sie haben dann einen
Versicherungsvertrag mit Ihrer Kaskoversicherung, der auf den
AKB (Allgemeine Bedingungen für die
Kraftfahrt-Versicherung)
basiert. Nach § 13 der AKB muss die Beauftragung eines
Sachverständigen mit der Kasko-Versicherung abgestimmt werden.
Reparaturbestätigung
vom Kfz-Gutachter
In den letzten
Jahren hat sich die Schadenabrechnung bei
Haftpflicht-Kfz-Schäden stark verändert.
Zwar gilt noch
immer der § 249 des Bürgerlichen
Gesetzbuches,
wonach sich der Geschädigte die Kosten einer
möglichen
Wiederherstellung
auszahlen lassen
kann. Doch wird von den Versicherungen oft
unterstellt, der Geschädigte würde sein Fahrzeug
unrepariert
verkaufen wollen um einen möglichst großen Gewinn zu
erzielen.
Da eine
Bereicherung an einem Haftpflicht-Kfz-Schaden
unzulässig
ist, erhält der Geschädigte statt der vom
Kfz-Gutachter
ermittelten Reparaturkosten nur den Wiederbeschaffungswert
abzüglich dem Restwert ausgezahlt. Ziemlich dreist, aber nicht
unüblich.
Wer die
Fahrzeugreparatur selbst bzw. in Eigenregie
durchgeführt
hat, kann sich diese vom Kfz-Gutachter bestätigen lassen.
Die
Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter belegt den Anspruch
auf
Reparaturkosten und auch den Anspruch auf Nutzungsausfall.
Merkantiler
(kaufmännischer) Minderwert
Wird Ihr Fahrzeug durch einen Kfz-Unfall beschädigt so ist
dieses
bei einem späteren Verkauf dem Käufer auch dann
mitzuteilen
wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde. Die
Befürchtung,
der Käufer könnte diese Angabe als
Verhandlungsargument
nutzen um den Preis zu drücken ist durchaus berechtigt.
Deshalb
können Sie, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten
Verkehrsunfall beschädigt wurde, die Erstattung der
Wertminderung
verlangen. Die Höhe der Wertminderung wird von Ihrem
Kfz-Gutachter
im Schadengutachten festgelegt. Bei Fahrzeugen die älter als 5
Jahre sind wird meistens keine Wertminderung mehr erstattet. Ausnahmen
hierbei sind natürlich möglich.
Hat mein Tacho einen manipulierten Kilometerstand?
Wer heute einen Gebrauchtwagen kauft, muß sich fragen, ob sein
Fahrzeug einen wesentlich höheren Kilometerstand haben
könnte als angezeigt wird.
Eine Datenschnittstelle im Fahrzeuginneren die eigentlich für den
US-Markt zur polizeilichen Funktionskontrolle der Abgaskatalysators
gedacht war, wird von Tachobetrügern genutzt um den Kilometerstand
des Tachoinstruments zu verändern. Kfz-Sachverständige
können Gebrauchtwagenkäufern meist nur raten den
Kilometerstand anhand der Inspektionsbelege und der im
Werkstattcomputer gespeicherten Servicearbeiten zu kontrollieren. Oft
gibt die Abnutzung einzelner Bauteile bei nur geringem Kilometerstand
Rätsel auf.
Doch es gibt eine Möglichkeit illegale Veränderungen des elektronischen Kilometerzählers nachzuweisen.
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Viele Kfz-Vertragswerkstätten können mit einem einfachen
Verfahren den echten Kilometerstand wieder sichtbar machen. Das
Prüfverfahren ist denkbar einfach:
Da nur der im Kombinstrument (Tachometer) gespeicherte Kilometerstand
von den Tachotrixern verändert wird, bleibt der im
Motorsteugerät gespeicherte wirkliche Kilometerstand erhalten.
Beispiel: In einer
Vertragswerkstatt der Automarke mit dem Stern wird an einem
Gebrauchtfahrzeug ein Stecker abgezogen, der zu einem Sensor der
elektronischen Motorsteuerung gehört. Anschließend wird mit
dem Servicecomputer der übliche Steuergeräte
Kurztest durchgeführt.
Das Motorsteuergerät des Fahrzeugs meldet den Fehler am Sensor dem
Servicecomputer. Die Fehlerbeschreibung lässt sich mit dem
Kilometerstand bei dem der Fehler aufgetreten ist ausdrucken. Der
Kilometerstand des Motorsteuergerätes kann nun mit dem Tachostand
verglichen werden.