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Haftpflicht-Kfz-Gutachten

Ist das eigene Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, helfen wir mit unseren Haftpflicht-Kfz-Gutachten dem Geschädigten,  seinen Schadenersatzanspruch zu begründen. Das Kfz-Gutachten belegt die Höhe des Fahrzeugschadens und gibt den zur Wiederherstellung  geeigneten  Reparaturweg an.














Kasko-Kfz-Gutachten

Wenn Sie einmal nicht so viel Glück hatten und einen Kfz-Schaden verursacht haben,  hilft Ihnen das Kasko-Kfz-Gutachten, die Höhe Ihres eigenen Fahrzeug-Schadens zu erkennen und den Reparaturweg zu entscheiden. Natürlich macht dies nur Sinn, wenn Sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben. Sie haben dann einen Versicherungsvertrag mit Ihrer Kaskoversicherung,  der auf den AKB  (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung) basiert. Nach § 13 der AKB muss die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Kasko-Versicherung abgestimmt werden.











Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter

In den letzten Jahren hat sich die Schadenabrechnung bei Haftpflicht-Kfz-Schäden stark verändert.
Zwar gilt noch immer der § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach sich der Geschädigte die Kosten einer möglichen Wiederherstellung
auszahlen lassen kann. Doch wird von den Versicherungen oft unterstellt, der Geschädigte würde sein Fahrzeug unrepariert verkaufen wollen um einen möglichst großen Gewinn zu erzielen.
Da eine Bereicherung an einem Haftpflicht-Kfz-Schaden unzulässig ist, erhält der Geschädigte statt der vom Kfz-Gutachter ermittelten Reparaturkosten nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert ausgezahlt. Ziemlich dreist, aber nicht unüblich.
Wer die Fahrzeugreparatur selbst bzw. in Eigenregie durchgeführt hat, kann sich diese vom Kfz-Gutachter bestätigen lassen.
Die Reparaturbestätigung vom Kfz-Gutachter belegt den Anspruch auf Reparaturkosten und auch den Anspruch auf Nutzungsausfall.








Merkantiler (kaufmännischer) Minderwert


Wird Ihr Fahrzeug durch einen Kfz-Unfall beschädigt so ist dieses bei einem späteren Verkauf dem Käufer auch dann mitzuteilen wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde. Die Befürchtung, der Käufer könnte diese Angabe als Verhandlungsargument nutzen um den Preis zu drücken ist durchaus berechtigt. Deshalb können Sie, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wurde, die Erstattung der Wertminderung verlangen. Die Höhe der Wertminderung wird von Ihrem Kfz-Gutachter im Schadengutachten festgelegt. Bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind wird meistens keine Wertminderung mehr erstattet. Ausnahmen hierbei sind natürlich möglich.








Hat mein Tacho einen manipulierten Kilometerstand?

Wer heute einen Gebrauchtwagen kauft, muß sich fragen, ob sein Fahrzeug einen wesentlich höheren Kilometerstand haben könnte als angezeigt wird.
Eine Datenschnittstelle im Fahrzeuginneren die eigentlich für den US-Markt zur polizeilichen Funktionskontrolle der Abgaskatalysators gedacht war, wird von Tachobetrügern genutzt um den Kilometerstand des Tachoinstruments zu verändern. Kfz-Sachverständige können Gebrauchtwagenkäufern meist nur raten den Kilometerstand anhand der Inspektionsbelege und der im Werkstattcomputer gespeicherten Servicearbeiten zu kontrollieren. Oft gibt die Abnutzung einzelner Bauteile bei nur geringem Kilometerstand Rätsel auf.  
Doch es gibt eine Möglichkeit illegale Veränderungen des elektronischen Kilometerzählers nachzuweisen.





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Viele Kfz-Vertragswerkstätten können mit einem einfachen Verfahren den echten Kilometerstand wieder sichtbar machen. Das Prüfverfahren ist denkbar einfach:
Da nur der im Kombinstrument (Tachometer) gespeicherte Kilometerstand von den Tachotrixern verändert wird, bleibt der im Motorsteugerät gespeicherte wirkliche Kilometerstand erhalten.
Beispiel:  In einer Vertragswerkstatt der Automarke mit dem Stern wird an einem Gebrauchtfahrzeug ein Stecker abgezogen, der zu einem Sensor der elektronischen Motorsteuerung gehört. Anschließend wird mit dem Servicecomputer der übliche Steuergeräte Kurztest durchgeführt. Das Motorsteuergerät des Fahrzeugs meldet den Fehler am Sensor dem Servicecomputer. Die Fehlerbeschreibung lässt sich mit dem Kilometerstand bei dem der Fehler aufgetreten ist ausdrucken. Der Kilometerstand des Motorsteuergerätes kann nun mit dem Tachostand verglichen werden.

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