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Ersatzwagen
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benötigen Ihr Fahrzeug für
die tägliche Fahrt zur Arbeit. Ihr Auto ist aber aufgrund
eines unverschuldeten Unfalls in der Werkstatt. Da liegt es nahe, sich
einen Unfallersatzwagen bei einer Autovermietung zu besorgen. Doch
Vorsicht! Dabei müssen Sie einiges beachten:
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Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nur
verpflicht, für die im Schadengutachten ermittelte
Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug zu bezahlen. Dauert die Reparatur
länger als geplant, weil z.B. Ersatzteile für Ihr
Fahrzeug nicht sofort verfügbar sind oder die Lackierung
nachgebessert wird, müssen Sie den Ersatzwagen für
die restlichen Tage selbst bezahlen. Es ist immer vorteilhafter, sich
als Ersatzfahrzeug ein geringerwertiges oder gleichwertiges Fahrzeug zu
leihen, um die gesamten Leihwagenkosten erstattet zu bekommen. Vergleichen
Sie auf jeden Fall die Preise der Autovermietungen und sprechen Sie
sich gegebenenfalls mit der gegnerischen Versicherung ab.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, kommt für Sie
vielleicht die Nutzungsausfallentschädigung in Frage.
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