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Ersatzwagen
Sie benötigen Ihr Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit. Ihr Auto ist aber aufgrund eines unverschuldeten Unfalls in der Werkstatt. Da liegt es nahe, sich einen Unfallersatzwagen bei einer Autovermietung zu besorgen. Doch Vorsicht! Dabei müssen Sie einiges beachten:
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nur verpflicht, für die im Schadengutachten ermittelte Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug zu bezahlen. Dauert die Reparatur länger als geplant, weil z.B. Ersatzteile für Ihr Fahrzeug nicht sofort verfügbar sind oder die Lackierung nachgebessert wird, müssen Sie den Ersatzwagen für die restlichen Tage selbst bezahlen. Es ist immer vorteilhafter, sich als Ersatzfahrzeug ein geringerwertiges oder gleichwertiges Fahrzeug zu leihen, um die gesamten Leihwagenkosten erstattet zu bekommen. Vergleichen Sie auf jeden Fall die Preise der Autovermietungen und sprechen Sie sich gegebenenfalls mit der gegnerischen Versicherung ab. Benötigen Sie keinen Mietwagen, kommt für Sie vielleicht die Nutzungsausfallentschädigung in Frage.