Ihr unabhängiges Sachverständigenbüro

Gutachten für einen Kfz-Haftpflichtschaden

Ist das eigene Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, helfen wir mit einem Haftpflicht-Kfz-Gutachten unseren Kunden, den Schadenersatzanspruch zu begründen. Das Kfz-Gutachten belegt die Höhe des Fahrzeugschadens und gibt den zur Wiederherstellung geeigneten Reparaturweg an.

Kfz-Gutachten für einen Kaskoschaden

Wenn Sie einmal nicht so viel Glück hatten und einen Kfz-Schaden verursacht haben, hilft Ihnen das Kasko-Kfz-Gutachten, die Höhe Ihres eigenen Fahrzeug-Schadens zu erkennen und den Reparaturweg zu entscheiden. Natürlich macht dies nur Sinn, wenn Sie eine Kasko-Versicherung abgeschlossen haben. Sie haben dann einen Versicherungsvertrag mit Ihrer Kaskoversicherung, der auf den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung) basiert. Nach § 13 der AKB muss die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Kasko-Versicherung abgestimmt werden.

Möchten Sie wissen was Ihr Fahrzeug wert ist?

In den meisten Fällen reicht es aus, den Gebrauchten selbst zu bewerten. Für unter 10 Euro gibt es Online-Fahrzeugbewertungen bei www.schwacke.de und www.dat.de. Möchten Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs vom Kfz-Sachverständigen dokumentiert haben, erstellen wir gerne für Sie eine Bewertung für Ihr Fahrzeug.

Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen

Ist Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.
Wenn Sie unverschuldet in diesen Unfall verwickelt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens. Dieses gilt nicht für Schäden, die unterhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 700 Euro liegen.
Für diese Schäden reicht der gegnerischen Versicherung der Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt. Für diese Schäden bieten wir Ihnen ein kostengünstiges Bagatellschadengutachten an.
Sollten die Kosten dafür von der gegnerischen Versicherung einmal nicht erstattet werden, ist es für Sie kostenlos.

Welcher Unfall-Ersatzwagen ist angemessen?

Sie benötigen Ihr Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit. Ihr Auto ist aber aufgrund eines unverschuldeten Unfalls in der Werkstatt. Da liegt es nahe, sich einen Unfallersatzwagen bei einer Autovermietung zu besorgen. Doch Vorsicht! Dabei müssen Sie einiges beachten: Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist nur verpflicht, für die im Schadengutachten ermittelte Reparaturdauer ein Ersatzfahrzeug zu bezahlen. Dauert die Reparatur länger als geplant, weil z.B. Ersatzteile für Ihr Fahrzeug nicht sofort verfügbar sind oder die Lackierung nachgebessert wird, müssen Sie den Ersatzwagen für die restlichen Tage selbst bezahlen. Es ist immer vorteilhafter, sich als Ersatzfahrzeug ein geringerwertiges oder gleichwertiges Fahrzeug zu leihen, um die gesamten Leihwagenkosten erstattet zu bekommen. Vergleichen Sie auf jeden Fall die Preise der Autovermietungen und sprechen Sie sich gegebenenfalls mit der gegnerischen Versicherung ab. Benötigen Sie keinen Mietwagen, kommt für Sie vielleicht die Nutzungsausfallentschädigung in Frage.

Entschädigung für Nutzungsausfall beim Kfz-Schaden

Sie fahren für gewöhnlich mit dem Auto zur Arbeit, Ihr Wagen ist aber aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls in der Werkstatt: Dann würde Ihnen für die veranschlagte Reparaturdauer ein Ersatzwagen zustehen. Sie möchten aber kein anderes Auto und fahren lieber mit dem Fahrrad zur Arbeit? Dann können Sie sich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung für die Zeit, die im Gutachten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs vorgesehen ist, den Nutzungsausfall entschädigen lassen. Kann das Fahrzeug bei einem Totalschaden nicht durch eine "Notreparatur" nutzbar gemacht werden, besteht in der Regel ein Anspruch auf Nutzungsausfall für die im Kfz-Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer.

Auszahlung eines Kfz-Haftpflichtschadens

Ihr Fahrzeug befindet sich nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall noch in verkehrssicherem Zustand. Sie sind sich aber nicht sicher, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten. In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage eines Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen. Dieses geht auch, wenn das Fahrzeug vorerst nicht repariert wird. Die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten wird jedoch nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt (Fahrzeugreparatur). Wer sein Fahrzeug in "eigener Regie" reparieren möchte, für den empfiehlt sich die Reparaturbestätigung. Die gibt es bei uns zu dem Haftpflicht-Kfz-Gutachten kostenlos dazu.

Keine Rechnung

Kunden die schuldlos in einen Unfall verwickelt wurden, erhalten von uns für das Schadengutachten keine Rechnung. Die Gutachterkosten rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.


Auch wenn die gegnerische Versicherung die Schuldfrage im nachhinein anders auslegt, müssen Sie nichts dazubezahlen.


Wertminderung nach einer Kfz-Unfallreparatur

Wird Ihr Fahrzeug durch einen Kfz-Unfall beschädigt so ist dieses bei einem späteren Verkauf dem Käufer auch dann mitzuteilen wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde. Die Befürchtung, der Käufer könnte diese Angabe als Verhandlungsargument nutzen um den Preis zu drücken ist durchaus berechtigt. Deshalb können Sie, wenn Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wurde, die Erstattung der Wertminderung verlangen. Die Höhe der Wertminderung wird von Ihrem Kfz-Gutachter im Schadengutachten festgelegt. Bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind wird meistens keine Wertminderung mehr erstattet. Ausnahmen hierbei sind natürlich möglich.

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Hamburg

Begutachtung in Hamburg und Umgebung